12 | Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit Pflege Änderungen mit der Pflegereform 2017 Auch im Bereich der Tages- und Nachtpflege werden die Beträge für alle Versicherten sich erhöhen Aktuell Pflegegeld 231 Euro 689 Euro 1298 Euro 1612 Euro Pflegestufe 0 I II III ab 2017 Pflegegrad 2 3 4 5 Pflegegeld 689 Euro 1298 Euro 1612 Euro 1995 Euro treuung und die medizinische Behandlungspflege. Die Tages- oder Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Tages- oder Nachtpflegegäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen hingegen privat getragen werden. Welche Beträge stehen zur Verfügung? Für die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse gelten folgende Höchstbeträge pro Monat: In der Pflegestufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz sind das 231 Euro, in der Pflegestufe 1 können 468 Euro in Anspruch genommen werden (bei eingeschränkter Alltagskompetenz 689 Euro), in der Pflegestufe 2 erhöht sich der Betrag auf 1144 Euro (bei eingeschränkter Alltagskompetenz 1289 Euro) und in Pflegestufe 3 stehen 1612 Euro zur Verfügung. Die Eigenanteile können erstattet oder bezuschusst werden. HKK n Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Wer ambulante Pflegeleistungen bezieht, hat Anspruch auf weitere Leistungen, die dabei helfen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu Hause führen zu können. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gibt es für Kinder und Erwachsene, die sich zu Hause pflegen lassen. Das breite Spektrum der Angebote umfasst neben speziellen Einzel- oder Gruppenangeboten für demenziell Erkrankte auch Unterstützungsleistungen im Haushalt (zum Beispiel Einkaufen) oder bei der Bewältigung des Alltages (zum Beispiel Fahr- oder Begleitdienste, Hilfe bei Anträgen). Die große Vielfalt der Angebote ermöglicht eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung. Auf diesem Weg können ebenfalls die Pflegepersonen entlastet werden. Als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Kosten im Zusammenhang mit folgenden Leistungen erstattet werden: • Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege (unter anderem für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) • Spezielle Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung von zugelassenen ambulanten Pflegediensten • nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (zum Beispiel Demenzcafés, Betreuungsnachmittage von Alzheimer-Selbsthilfegruppen, Einzelbetreuung zu Hause, Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter) Welcher Betrag steht zur Verfügung? Zusätzliche Betreuungsleistungen gibt es auf Antrag. Die Pflegekasse stellt Leistungen in Höhe von bis zu 104 Euro im Monat zur Verfügung. Menschen, die an einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden und einen besonders hohen Bedarf an Betreuung und Beaufsichtigung haben, können monatlich bis zu 208 Euro erhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft, ob hierfür die Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht auch die Möglichkeit, den Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen auszuweiten, indem man bis zu 40 Prozent des Leistungsbetrages der ambulanten Pflegesachleistung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen einsetzt, soweit für diese Leistungsbeträge noch keine ambulanten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden. Allerdings ist das erst dann möglich, wenn der zur Verfügung stehende Leistungsbetrag für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeschöpft ist. HKK n Wer hat Anspruch? • Alle Pflegebedürftigen (Pflegestufe I bis III). • Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung), die nicht die Pflegestufe I erreichen. Foto: © goodluz - Fotolia.com
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