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Tages- und Nachtpflege Manchmal kann die Pflege zu Hause nur teilweise durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde oder durch einen Pflegedienst geleistet werden. Dann können Sie zusätzlich tagsüber oder nachts in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung betreut werden. Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit | 11 Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren. Diese Leistung kann in vollem Umfang neben anderen Leistungen der häuslichen Pflege wie dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung genutzt werden. Eine Anrechnung erfolgt nicht. Die Tages- oder Nachtpflege eignet sich besonders dann, wenn Pflegepersonen berufstätig sind. Die notwendige Betreuung wird dabei vorübergehend von einer Einrichtung übernommen. Danach können die Pflegebedürftigen wieder in ihre häusliche Umgebung zurückkehren. Die Tagespflege Pflegebedürftige können sich in einer Tagespflegeeinrichtung betreuen lassen, wenn ihre häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist, beispielsweise weil die Pflegeperson berufstätig ist. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten einen Fahrdienst an, der ihre Pflegebedürftigen morgens zu Hause abholt und abends wieder zurückbringt. In der Tagespflegeeinrichtung werden sie von Pflegekräften versorgt. Zusätzliches Betreuungspersonal hilft, ihren Interessen nachzugehen, zum Beispiel Gymnastik zu machen, zu singen, zu musizieren, das Gedächtnis zu trainieren, Karten zu spielen oder zu basteln. Die Nachtpflege Auch eine Pflege über Nacht ist möglich. Sie kann sinnvoll sein, wenn etwa ein dementer Mensch zu versorgen ist, dessen Schlaf- Wach-Rhythmus so gestört ist, dass er nachts nicht schläft. Oder der sich durch das Haus bewegt, vielleicht sogar stundenlang schreit. Dann finden auch die Angehörigen, die ihn tagsüber zu Hause pflegen, keine Nachtruhe. Die Nachtpflegeeinrichtung kann alle Beteiligten entlasten: Die Angehörigen können wieder schlafen und bleiben fit für die Pflege am Tag, und die Pflegebedürftigen werden in der Nacht angemessen versorgt. Welche Kosten werden übernommen? Die Pflegekasse übernimmt bei der Tages- oder Nachtpflege die pflegebedingten Kosten sowie die Aufwendungen für die soziale Be- MDK-geprüft Note „sehr gut“ 34212 Melsungen · Kesselberg 10 · www.pflegedienst-viereck.de Tel.: 05661-1627 · info@pflegedienst-viereck.de • Grundpflege (SGB XI) • Häusl. Krankenpflege (SGB V) • Demenz-Betreuung (SGB XI) • Palliativ-Versorgung (SGB V) • Beratung / Schulung (SGB XI) • Mitglied im SAPV-Netz SEK • Partner aller Kassen • 24 Std.-Erreichbarkeit Foto: © Gerhard Seybert - Fotolia.com


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