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Anzeige DIE EAM HAT BEREITS MEHR ALS 38.500 KUNDEN 100 Prozent hier: Mit diesem Motto hat die EAM große Kundengewinne verzeichnet und regionale Energieprojekte vorangetrieben Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit | 13 Stetiger Vertriebsaufbau und hohe Investitionen in die Energieversorgungsnetze – die EAM hat das vergangene Jahr intensiv genutzt, um regionale Projekte erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Knapp zwei Jahre nach dem Start der Vertriebsgesellschaft hat der kommunale Energieversorger mittlerweile mehr als 38.500 Kunden. Nachdem im April des vergangenen Jahres der 10.000-ste Kunde begrüßt wurde, hat sich die Kundenzahl in den vergangenen 14 Monaten fast vervierfacht. „Es ist erfreulich, dass sich so viele Menschen für einen Wechsel zur EAM und damit für den Energiepartner aus der Region entschieden haben, der für Nähe, Fairness und Nachhaltigkeit steht“, sagte Geschäftsführer Georg von Meibom auf der Jahrespressekonferenz in Kassel. Vor allem durch die Eröffnung von zahlreichen Vertriebsbüros in der Region und den persönlichen Service vor Ort hebt sich die EAM von vielen Wettbewerbern ab. Mittlerweile können sich Kunden vor Ort in den hessischen Kommunen Baunatal, Bebra, Borken, Dillenburg, Hessisch Lichtenau, Hofgeismar, Gelnhausen, Gladenbach, Kassel, Sinn und Söhrewald sowie im südniedersächsischen Hardegsen fachkundig beraten und bei einem Wechsel persönlich vor Ort unterstützen lassen. Beste Versorgungsqualität durch hohe Investitionen in die Netze Wie in den Jahren zuvor profitieren private und gewerbliche Netzkunden von einer überdurchschnittlich hohen Versorgungssicherheit. „Bei den statistischen Ausfallzeiten liegen wir um 19 Prozent unter dem aktuellen Referenzwert der Bundesnetzagentur für alle Stromnetzbetreiber in Deutschland und belegen damit einen Spitzenplatz bei der Versorgungsqualität“, erklärte Thomas Weber. Dies resultiert unter anderem aus dem gewohnt hohen Investitionsniveau, das die EAM auch im abgelaufenen Geschäftsjahr gehalten hat. Insgesamt investierte das Unternehmen allein 74 Millionen Euro in den Erhalt, den Ausbau und die Modernisierung der eigenen Stromversorgungsanlagen. Zugleich ist das Netz das Rückgrat für die Umsetzung der Energiewende – im vergangenen Jahr verzeichnete die EAM einen Zubau von mehr als 1.000 dezentralen Stromerzeugungsanlagen. Insgesamt sind heute mehr als 40.500 EEG-Anlagen an das Stromnetz des kommunalen Energieversorgers angeschlossen. Auf eigene Gasversorgungsanlagen entfielen Investitionen von 14 Millionen Euro. Dabei wurde der Ausbau der Erdgasversorgung in einigen Bereichen des eigenen Versorgungsgebiets vorangetrieben. EAM n Auf der Pressekonferenz präsentierten Georg von Meibom und Thomas Weber zudem den neuen Geschäftsbericht der EAM, der in diesem Jahr erstmals multimedial mit Links auf Videos im Internet gestaltet ist. Den Geschäftsbericht gibt es im Internet unter www.EAM.de. Foto: EAM Familienpflegezeitgesetz In Deutschland sind rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig, viele werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Für die Familien bedeutet das eine große Herausforderung: Oft sind Kindererziehung, Beruf und Pflege unter einen Hut zu bringen. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, bietet Unterstützung. Die Familienpflegezeit berücksichtigt die Individualität jeder Pflegesituation und besteht aus drei Säulen: • 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung: Schon zuvor konnten Beschäftigte eine zehntägige Auszeit von der Arbeit nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren müssen. Seit 1. Januar 2015 wird die zehntägige Auszeit mit einer Lohnersatzleistung – dem Pflegeunterstützungsgeld – verknüpft. Das Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegeversicherung beantragt und gibt Familien die Möglichkeit, sich im Akutfall um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne sich um Lohnausfall zu sorgen. • Sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz mit zinslosem Darlehen Auf eine vollständige oder teilweise Freistellung für die Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger zu Hause oder außerhäuslich besteht mit dem Pflegezeitgesetz ein Rechtsanspruch: Die Angehörigen können sich für eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung entscheiden. Darüber hinaus ist eine vollständige oder teilweise Freistellung vom Beruf bis zu drei Monaten für die Begleitung in der letzten Lebensphase möglich. Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Es besteht auch Anspruch auf ein zinsloses Darlehen (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). • Familienpflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch Wer sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause kümmert, kann eine Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen. Beschäftigte sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen. Möglich ist das in Betrieben ab 25 Mitarbeitern. Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden, müssen aber unmittelbar aneinander anschließen. Der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen besteht auch bei der Familienpflegezeit. Auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de können alle wichtigen Informationen dazu abgerufen werden. HKK n


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