Die Pflegereform: Das ändert sich in 2017 Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II ist im Januar in Kraft getreten. Damit einhergehen zahlreiche WILLKOMMEN IN IHREM NEUEN KÖRPER! Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit | 7 Neuerungen. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen. Von Helga Kristina Kothe Mehr Geld, mehr Unterstützung, mehr Angebote – so kann man in Kürze die Ziele des PSG II zusammenfassen. Die wichtigste Neuerung: die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit. Bisher galten nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen als pflegebedürftig. Menschen mit Demenz fielen durch das Raster und erhielten keine Unterstützung. Das hat sich geändert: Die Betroffenen werden nun ganzheitlich betrachtet. Neben körperlichen werden auch geistige und seelische Einschränkungen berücksichtigt. Zudem gibt es neue Pflegestufen: Bisher gab es drei, in denen Pflegebedürftigkeit danach eingestuft wurde, wie viele Minuten Pflege man am Tag brauchte. Jetzt gibt es fünf Pflegegrade. Neu ist der niedrigste Pflegegrad 1 für Menschen, die kaum Pflege brauchen. Sie erhalten nun Leistungen, die bisher nur bei stärkerer Pflegebedürftigkeit gewährt wurden, beispielsweise den Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen oder einen Zuschuss für den Umbau der Wohnung. Im Fokus der Pflegegrade steht, wie selbstständig ein Mensch ist. Die Selbstständigkeit wird unter verschiedenen Aspekten betrachtet – unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltags. Wie selbstständig ein Antragsteller ist, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen anhand eines Fragenkatalogs bewertet. Je mehr Punkte dieser zuerkannt bekommt, desto höher der Pflegegrad. Vor allem Demenzpatienten sollen durch die Einteilung in die Pflegegrade stärker von der Pflegeversicherung gefördert werden. Wer bis zum 31. Dezember 2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe hatte, muss sich im Übrigen nicht einer erneuten Begutachtung unterziehen, der Pflegegrad wird automatisch ermittelt. Dabei gilt: Niemand soll schlechter gestellt sein. Weitere Vorteile des PSG II: Höhere Pflegesachleistungen bei der Pflege und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder Tages- und Nachtpflege. Es gilt das Prinzip ambulant vor stationär. Zudem haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenbeiträge. Auch wenn das PSG II viele Verbesserungen mit sich bringt, so wurde dennoch gespart. Kritiker, unter anderem die Stiftung Patientenschutz, beklagen, dass in Pflegeheimen weiterhin „ein Sterben zweiter Klasse herrscht“. Denn noch immer erhielten die Bewohner keine ausreichende Hospiz- und Palliativversorgung. Zudem sei die medizinische Behandlungspflege nicht neu geregelt. Bei Heimbewohnern gelten nach wie vor die Kosten dafür mit pauschalen Leistungsbeiträgen für stationäre Pflege durch die Pflegekassen als abgegolten. Kosten darüber hinaus müssen sie selbst tragen. Die Kritik: Allen anderen Versicherten werde die medizinische Behandlungspflege von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Neu in der Heimpflege ist, dass sich der Eigenanteil für die Pflegekosten nicht mehr erhöht, wenn Bewohner in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden. Bisher wurde eine Höherstufung oft vermieden, weil dies mit einem höheren Eigenanteil an den Pflegekosten verbunden war, zusätzlich zu den Kosten für Unterbringung und Verpflegung. n Tipp: Ein Schwerpunktthema der diesjährigen Gesundheitstage Nordhessen ist das Thema Pflege. Nutzen Sie die Gelegenheit, mit Experten zu sprechen. Foto: © Sir_Oliver - Fotolia.com
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