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Am 30. März 2007 unterzeichnete auch Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in New York. Entwürdigt, abgestempelt und verhindert: Bewerbern mit Handicap schlagen auf dem hessischen Arbeitsmarkt abscheuliche Probleme entgegen. Und dies, obwohl die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) in Deutschland längst gültig ist. Vitales Nordhessen deckte diskriminierende Verhaltensweisen investigativ auf. 14 | Vitales Nordhessen – eine Region für die Gesundheit Vital und gesund Von Hans Martin Krause Eine Juristin aus Kassel erzählt von einer Klientin, einer jungen Frau mit Handicap. Beide wollen anonym bleiben. Die Mandantin lebt in der Region. Eigentlich hätte sie irgendwann begonnen, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu schuften: standardmäßig für unter 200 Euro im Monat. Manche Arbeitnehmer dort verletzen sich typischerweise an der Hand, wenn sie Pech haben, wie Statistiken belegen. Die junge Klientin ist noch nie hingegangen. Denn sie möchte viel lieber bei einer richtigen Firma arbeiten. Und dies könne sie auch durchaus, meint ihre Juristin aus der nordhessischen Metropole. Doch es gestalte sich „sehr schwierig“. Denn viele Unternehmen weigerten sich, einen Arbeitsplatz behindertenfreundlich umzubauen – zu kostspielig. Und: Eine zuständige Behörde halte Gelder zurück. Schrauben sortieren Ähnliches erlebte auch ein Studienabsolvent der Philipps-Universität Marburg, der ältesten Karrieren behindert, Lebensziele zerstört protestantischen Hochschule Deutschlands. Dort hatte Michael Stuber (Pseudonym) mit der Note 1(-) abgeschlossen und zog nach Nordhessen um. Einige Jahre pendelte er immer zwischen akademischer Beratung der Arbeitsagentur, Berufspraktika und kleineren Fortbildungen hin und her. Irgendwann ließ Michael S. nach, war nur noch eine Karteileiche im Arbeitslosenregister, schrieb Jobbewerbungen ohne Ende – ein letztes Aufbäumen vor einer psychiatrischen Diagnose, die ihn nach eigener Ansicht noch heute „arbeitsmarktpolitisch“ behindert, wie er findet. Und die Michael S. als teilweise unzutreffend oder zumindest als übertrieben ansieht. So landete er irgendwann bei der Arbeitsagentur Kassel in den Mühlen der Schwerbehinderten Abteilung. Einer der Mitarbeiter, Herr D. (Name geändert), versperrte ihm zunächst die vielversprechende Teilnahme an einem Reha-Programm finanziell. Er stellte sich konkret vor, dass der Studienabsolvent „am Ende“ auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen Schrauben sortieren könne. Aber im letzten Moment gab es einen Wendepunkt: Die netten Ärzte und Krankenschwestern der Guxhagener Reha-Stelle des Betreibers Vitos setzten Michael S. gegenüber der Arbeitsagentur durch und machten die Gelder doch noch locker. Sie vermittelten ihn sogar in seinen angepeilten Traumberuf. Wenig später hatte er einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der Tasche. Doch ein Schatten in seinem Leben bleibt. Würde Michael S. sich weigern, ein schweres Medikament einzunehmen, käme es zu einem krankenhausbedingten Freiheitsentzug. Denn die hessische Rechtslage für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen sieht derartige Maßnahmen in einem gewissen Spielraum durchaus vor. Tragisch: Solche Medikamente können schwere Nebeneffekte haben – extreme Müdigkeit, die beim Arbeiten behindert, Foto: UN-Photo/Paulo Filgueiras


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